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Allgemeine Verkaufsbedingungen für Handelsgeschäfte der
Fox Kosmetik Vertriebsgesellschaft mbH
1. |
Für die Lieferung unserer Waren gelten ausschließlich diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AGB). Die AGB gelten für zukünftige Geschäfte mit Kaufleuten auch dann, wenn auf sie bei Abschluß eines zukünftigen Geschäfts nicht gesondert hingewiesen wird. |
2. |
Die von uns vertriebenen Erzeugnisse sind Markenartikel. Sie dürfen nur an Endverbraucher und nur in unseren Originalverpackungen abgegeben werden. Kabinettware ist nur zu gewerblichen Anwendungen innerhalb des Debots bestimmt. Eine Abfüllung von Kabinettware zu Zwecken des Endverkaufes ist nicht gestattet. |
3. |
Unsere Angebote sind freibleibend. Eine Bestellung wird entweder durch unsere schriftliche Bestätigung oder durch Ausfährung des Auftrages angenommen. Änderungen des Listenpreises zwischen Vertragsabschluß und Lieferung berechtigen uns zur Geltendmachung des am Tage der Lieferung gültigen Listenpreises, wenn die Lieferung nicht vor 4 Monaten ab Vertragsabschluß erfolgen soll. |
4. |
Unsere Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Im Falle der Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Eintritt der Fälligkeit gewähren wir ein Skonto von 2 % und bei Zahlung durch Bankeinzug und Vorkasse von 4 % sowie bei Nachnahme von 3 %. |
5. |
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung aller unserer offenen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Im Falle der Wechsel- oder Scheckzahlung gilt unsere Forderung erst mit endgültiger unwiderruflicher Einlösung des Wechsels oder des Schecks als erloschen. Bei einem Kontokorrentverhältnis gilt das vorbehaltene Eigentum auch zur Sicherung unserer Saldoforderung. Erfolgt die Zahlung des Käufers an eine gemeinsame Zahlstelle, die den Kaufpreis an uns abzuführen hat, bleibt der Eigentumsvorbehalt mit seinen vorstehenden und nachstehenden Ausgestaltungen solange bestehen, bis der Kaufpreis vollständig an uns weitergeleitet ist. |
6. |
Von uns gelieferte Ware wird, ohne daß dies auf einem gesetzlichen Anspruch beruht, nur zurückgenommen, wenn wir vorher unser schriftliches Einverständnis gegeben haben und die Ware sich in einwandfreiem Zustand und in Originalverpackung befindet. Bei einer derartigen Rücknahme ohne gesetzliche Verpflichtung wird dem Käufer der von ihm gezahlte Kaufpreis mit einem Abzug für Aufarbeitungskosten in Höhe von 50 % erstattet. Dem Käufer bleibt es unbenommen, einen niedrigeren Kostenaufwand nachzuweisen. Die Kosten sowie die Gefahr der Rücksendung der Ware gehen zu Lasten des Käufers. |
7. |
Mängelrügen wegen offensichtlicher oder erkennbarer Mängel müssen unverzüglich, spätestens nach Empfang der Ware schriftlich bei uns eingehen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Für nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrübergangs fehlerhafte Ware liefern wir nach unserer Wahl kostenlos Ersatz oder bessern nach. Lassen wir eine uns gesetzte Frist für die Nachlieferung oder Nachbesserung durch unser Verschulden fruchtlos verstreichen, ist die Nacherfüllung endgültig fehlgeschlagen oder lehnen wir diese ab oder ist uns diese unmöglich oder dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrage zurücktreten oder Minderung verlangen. Liegt nur ein unerheblicher Mangel vor und ist die Ware für den Käufer ohne Nachteil verwertbar, steht ihm lediglich das Recht zur Minderung des Kaufpreises zu. |
8. |
Unbeschadet der Regelung unter Ziffer 3. dieser AGB sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art - im Rahmen und außerhalb der Mängelhaftung - aus Verzug oder Unmöglichkeit, falscher Beratung, aus Verschulden bei Vertragsschluß, wegen Verletzung sonstiger Vertragspflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigem Rechtsgrund, insbesondere auch bei Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstehen, ausgeschlossen. Eine Haftung gilt nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen haben, bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie oder bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Sachschäden an privat genutzten Gegenständen und für Personenschäden gehaftet wird. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir ebenfalls; in diesem Falle ist die Haftung jedoch außer bei grobem Verschulden auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Aufwendungsersatzansprüche des Käufers nach § 284 BGB sind insoweit abbedungen, als ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung nach den vorstehenden Regelungen ausgeschlossen ist. |
9. |
Erfüllungsort für alle Pflichten aus dem Vertrag ist Hamburg. Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder Personen, die keinen Allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben - auch für Wechsel- und Scheckklagen -, ist Hamburg. Wir behalten uns jedoch vor, eine Klage nach unserer Wahl auch an dem für den Sitz des Käufers zuständigen Gerichtsstand einzureichen. |
Stand: 22. Oktober 2015